Im Nordharz wurde ein System von Talsperren errichtet - früher als Brauchwasser für den Bergbau genutzt, heute zum Hochwasserschutz und in jüngster Zeit auch zur umweltfreundlichen Stromerzeugung.
Eine Staustufe davon, das Mandelholz-Staubecken wird durch einen 28 m hohen Erddamm geschlossen. Im Innern verläuft rechtwinklig zum Damm ein Kontrollstollen. Dieser Gang war aus teilweise schlecht verdichtetem Beton erstellt. Im Laufe der Zeit haben sich größere und kleinere Leckagen gebildet und die Standfestigkeit des Stollens war gefährdet. Um seine Funktion aufrecht zu erhalten, war eine umfangreiche Sanierung nötig geworden mit folgenden Randbedingungen:
• Abdichtung gegen eindringendes Wasser
• gleichzeitig Verfestigung des haufwerksporigen Betons
• Durchführung im Spätherbst noch vor der nächsten Schneeschmelze
Die Bauzustandsanalyse hat die Sanierungsaufgabe konkret gefasst: kraftschlüssiges Schließen und Verbinden von feuchten bis nassen, teilweise unter Druck Wasser führenden Undichtigkeiten und das Füllen von Hohlstellen bei Temperaturen bis zu 1 °C durch Injektion.
Ein Blick in die Rili SIB (Instandsetzungsrichtlinie 2001) zeigt in Teil 2 Tabellen 6.2 bis 6.4 die Rissfüllstoff spezifischen Anwendungsbereiche und -bedingungen. Danach schließen sich Sanierungsziele und vorhandene Bedingungen aus. Eine Sanierung ist bei enger Auslegung des Regelwerks nicht erreichbar. Vereinfacht: entweder kraftschlüssige Verfestigung oder nasse Umgebung oder bei nasser Risskonditionierung "nur" "dehnfähiges" Abdichten und Schließen der Risse. Die für solche Arbeiten ungünstigen Wetterbedingungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Wir liegen mit den Anwendungszielen und -bedingungen klar außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Regelwerks und sind angehalten eine Sonderlösung zu finden.
Einen Ansatzpunkt kann das europ. Regelwerk DIN EN 1504-5 bieten. Darin ist gerade in Teil 5, ergänzt um ein paar Prüfungen aus anderen Ländern, fast der vollständige Prüfrahmen der Rili SIB aufgegangen. Die Anwendungen sind völlig analog zur Richtlinie beschrieben, aber es zählt nur die festgelegte Leistung. Der Materialtyp, mit dem diese Leistung erreicht wird, kann frei gewählt werden. In der Bauregelliste ist die DIN EN 1504-5 im Teil B1 unter 1.1.7.2 Rissfüllstoffe mit Hinweis auf das Konformitätsnachweisverfahren 2+ genannt.
Nach DIN EN 1504-5 ist es also kein Problem, eine kraftschlüssig verbindende Injektion auch mit einem PUR Harz durchzuführen. Und in der Tat: Materialien, die diese Freiheit nutzen, gibt es bereits auf dem Markt.
Im Kontrollgang der Mandelholz-Talsperre ist es dann so geschehen: die Performance eines verfestigenden PUR-Harzes überzeugte. Unabhängig von Witterung und Feuchtezustand konnten mit WEBAC® 1660 nicht nur alle Undichtigkeiten, sondern auch die Hohlstellen kraftschlüssig geschlossen werden. Der Kontrollstollen ist stabilisiert und der Zustand des Mandelholz-Dammes kann jederzeit wieder trockenen Fußes überwacht werden.